Hallo liebe Forumsgemeinde,
bin nun seit einiger Zeit auch mal wieder hier unterwegs.
Bedingt durch Abwesenheit ist mein Schwimmteich komplett gekippt. Im Frühjahr alles raus, auch die Tonnen von Kiseln aus der Regenerationszone, Grundreinigung, Schubkarrenweise Reinigung der Kiesel in dem Betonmischer mit ständiger Wasserzufuhr.
Jetzt zur Neubefüllung der Schock:
Zusätzlich zum m3 - Preis von 2,- für´s Frischwasser soll ich 5,- Abwasser- und Kanalgebühr bezahlen, obwohl ich weder Abwasser im herkömmlichen Sinne produziere, noch Wasser in den Kanal einleite. Bei der unteren Wasserbehörde soll ich einen Antrag auf Befreiung stellen, viel Hoffnung wird mir nicht gemacht
Wenn dem so sei würde mich die Füllung über 700,- kosten.
Ich habe hier schon nach ähnlichen Beiträgen gesucht, das mit dem zusätzlichen Zähler zur Gartenbewässerung hat mein Wasserwerker auch empfohlen, eine komplette Neubefüllung darüber sei aber ausgeschlossen, ist das Willkür oder wirklich so? Nachdosieren von verdunstetem Wasser über diesen Zähler wäre aber ok.
Welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht?
Für Tipps oder ggf. Hinweisen zu Gesetzesgrundlagen bzw. Urteilen wäre ich sehr dankbar :roll:
bin nun seit einiger Zeit auch mal wieder hier unterwegs.
Bedingt durch Abwesenheit ist mein Schwimmteich komplett gekippt. Im Frühjahr alles raus, auch die Tonnen von Kiseln aus der Regenerationszone, Grundreinigung, Schubkarrenweise Reinigung der Kiesel in dem Betonmischer mit ständiger Wasserzufuhr.
Jetzt zur Neubefüllung der Schock:
Zusätzlich zum m3 - Preis von 2,- für´s Frischwasser soll ich 5,- Abwasser- und Kanalgebühr bezahlen, obwohl ich weder Abwasser im herkömmlichen Sinne produziere, noch Wasser in den Kanal einleite. Bei der unteren Wasserbehörde soll ich einen Antrag auf Befreiung stellen, viel Hoffnung wird mir nicht gemacht
Wenn dem so sei würde mich die Füllung über 700,- kosten.
Ich habe hier schon nach ähnlichen Beiträgen gesucht, das mit dem zusätzlichen Zähler zur Gartenbewässerung hat mein Wasserwerker auch empfohlen, eine komplette Neubefüllung darüber sei aber ausgeschlossen, ist das Willkür oder wirklich so? Nachdosieren von verdunstetem Wasser über diesen Zähler wäre aber ok.
Welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht?
Für Tipps oder ggf. Hinweisen zu Gesetzesgrundlagen bzw. Urteilen wäre ich sehr dankbar :roll: