Teichgröße

      Hallo,

      bin neu in diesem Forum und auch neu im Thema Gartenteich.

      Wir haben einfach einen Gartenteich in unseren Garten eingebaut 2m Durchmesser und 60 cm tief. Klein aber fein.

      In der Teilungserklärung sind Teichanlagen ausgeschlossen. Kann mir jemand mit Rechtsurteilen weiterhelefen ?

      Wäre klasse !!

      Original von Lorenz:

      Original von Sabine1:

      In der Teilungserklärung sind Teichanlagen ausgeschlossen. Kann mir jemand mit Rechtsurteilen weiterhelefen ?



      Hallo

      du solltest dein Problem schon ein bisschen erläutern dann kann dir sicher jemand helfen!


      MfG Lorenz





      Hallo Lorenz,

      danke für den Hinweis.
      Ich formuliere meine Frage einmal anders:
      Mir ist zu Ohren gekommen, daß die rechtliche Definition eines Teiches erst ab 3,50 m breite oder aber 6m Durchmesser beginnt. Alles andere ist nicht als Teich zu werten. Leider kann ich aber nirgends ein Urteil finden oder etwas schriftliches. Hat jemand einen Tipp für mich, wo ich Unterlagen oder Urteile dazu finden kann ?

      Mein Teich ist ja núr 2m im Durchmesser und 60 cm tief.

      Danke für jeden Hinweis schon jetzt.

      Sabine1
      hallo sabine,

      diese definitionen sind bundesland abhängig anderst- als erstes hilft dir das bauamt der kommune - desweiteren die untere wasserschutzbehörde und das umweltamt.
      --

      .... nicht alles, was viele glauben ist auch die Warheit :)

      gruß jürgen
      .... nicht alles, was viele glauben ist auch die Wahrheit :)

      gruß jürgen