Hallo,
bin neu in diesem Forum und auch neu im Thema Gartenteich.
Wir haben einfach einen Gartenteich in unseren Garten eingebaut 2m Durchmesser und 60 cm tief. Klein aber fein.
In der Teilungserklärung sind Teichanlagen ausgeschlossen. Kann mir jemand mit Rechtsurteilen weiterhelefen ?
Wäre klasse !!
bin neu in diesem Forum und auch neu im Thema Gartenteich.
Wir haben einfach einen Gartenteich in unseren Garten eingebaut 2m Durchmesser und 60 cm tief. Klein aber fein.
In der Teilungserklärung sind Teichanlagen ausgeschlossen. Kann mir jemand mit Rechtsurteilen weiterhelefen ?
Wäre klasse !!