wie groß darf ein Teich sein???

      Ich bin Besitzer eines Gartens in einer Gartenanlage ( Schrebergarten )und möchte mir gern eine Wasserwelt schaffen. Nun habe ich leider gehört, daß es wegen der Größe wohl Richtlinien gibt. Stimmt das und wenn ja, wie groß darf ein Teich sein.
      Ich wäre über jeden Hinweis dankbar, doch noch zu meinem Wasserparadies zu kommen, welches ja nicht nur für mich ein Paradies wäre.
      Vielen Dank im vorraus sagt Achim
      Der gesetzliche Rahmen für Teiche ist weit gesteckt. Genehmigungspflichtig sind, wenn ich mich recht entsinne, erst Fischteiche über 35 qm und das auch nur beim Errichten im ländlichen Raum. Gartenteiche sind da, denke ich, sowieso ausgenommen. Allerdings kann sich jeder Schrebergartenverein eine eigene Satzung geben und sagen, was man wie haben will, etwa, ob es eine Hecke sein darf oder ein Zaun sein muss. Der kürzeste Weg zu einer vor Ort gültigen Antwort ist, kurz seinen Verpächter anzurufen und nach einschlägigen Vorschriften zu fragen - falls nicht im Pachtvertrag schon Hinweise stehen.